Der Bayerische Ministerpräsident ehrt mit einem Glückwunschschreiben Ehejubilare zum 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie Altersjubilare zur Vollendung des 95., 100. und jedes weiteren Lebensjahres. Die vom Bayerischen Ministerpräsidenten zu ehrenden Jubilare müssen ihren ständigen Wohnsitz in Bayern haben.
Der Bundespräsident ehrt mit einem Glückwunschschreiben Ehejubilare zum 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie Altersjubilare zur Vollendung des 100. und 105. und jedes weiteren Lebensjahres.
Darüberhinaus erhalten Sie als Einwohner der Stadt Haßfurt zum 65., 70., 75. und ab dem 80. Geburtstag sowie zum 25., 50., 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum ein Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters.
Die Daten werden durch das Einwohnermeldeamt übermittelt.
Es besteht für Sie die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten zu widersprechen (Übermittlungssperren). Eine Angabe von Gründen ist hierbei jeweils nicht erforderlich.
Mandatsträgern, Parteien, Wählergruppen, Mitgliedern parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerbern für diese sowie Presse und Rundfunk darf eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilt werden.
Die Auskunft darf nur die dazu erforderlichen Daten (Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift) sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben.
Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde entsprechend eingetragen. Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie einen Wohnsitz haben, der Datenübermittlung widersprechen.
Übermittlungssperren gelten ohne Befristung.
Stadt Haßfurt
BürgerBüro
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-100
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: buergerbuero@hassfurt.de
hier können Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen