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Kommunale Auszeichnung

Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.

Ehemaligen Bürgermeistern/-innen kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.

Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.

Jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.

Ansprechpartner

Stephan Schneider
Stadt Haßfurt
Geschäftsleitung
Hauptstraße 5
97437 Haßfurt

Telefon: 09521 688-113
Telefax: 09521 688-283
E-Mail: stephan.schneider@hassfurt.de