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Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche

Hilfe zur Erziehung

Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn sonst eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für dessen Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Möglichkeiten reichen von ambulanten, über teilstationären bis hin zu stationären Hilfen. Das örtlich zuständige Jugendamt berät über die geeigneten bzw. die notwendigen Maßnahmen; gemeinsam wird ein Plan für die Hilfeleistung aufgestellt.  

Insbesondere kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

Erziehungsberatung

Eltern, Kindern und Jugendlichen werden bei Erziehungsfragen, -schwierigkeiten und bei Verhaltensauffälligkeiten folgende Leistungen durch Fachkräfte angeboten, die keiner vorherigen Antragstellung beim Jugendamt bedürfen:

  • diagnostische Abklärung und Beratung über - und Abstimmung von erforderlichen Maßnahmen mit den Betroffenen,
  • Förderung, Verbesserung und Stabilisierung der Entwicklung des jungen Menschen auch nach schweren traumatischen Erlebnissen,
  • Klärung und Bewältigung innerfamiliärer Beziehungskonflikte oder partnerschaftlicher Konflikte der Eltern und ihrer Auswirkungen auf die Kinder, insbesondere bei Trennung oder Scheidung Trennungs- und Scheidungsberatung,
  • Hilfen zur Verbesserung der sozialen Integration des Kindes und der erzieherischen Situation,
  • ggf. Beratung hinsichtlich weiterreichender Maßnahmen oder Hilfen in Absprache und im Zusammenwirken mit dem Jugendamt.

Beratung in Erziehungs- und Entwicklungsfragen für Eltern und junge Menschen im Internet in Form von E-Mail-Beratung, Chat und Forum ist erhältlich über www.bke-elternberatung.de und www.bke-jugendberatung.de.

Soziale Gruppenarbeit

Die Soziale Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen helfen, durch soziales Lernen in der Gruppe Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu überwinden.

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll Minderjährigen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen Rat und Hilfe geben und unter Aufrechterhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen sowie beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sozialpädagogische Familienhilfe bietet Hilfe zur Selbsthilfe.

Erziehung in einer Tagesgruppe

In einer Tagesgruppe wird die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert. Durch die Begleitung der schulischen Förderung und der Elternarbeit wird der Verbleib des Kindes in der Familie unterstützt.

Vollzeitpflege

Sind Eltern zur Erziehung eines Kindes nicht in der Lage, so kann die Unterbringung ihres minderjährigen Kindes für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer anderen Familie eine geeignete Hilfe darstellen (Pflegekinder, Hilfen für).

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen

Heime für Minderjährige sind vielfach ausdifferenzierte Betreuungsformen für Minderjährige, die außerhalb der eigenen Familie und nicht in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Grundsätzlich wird die Rückkehr in die Herkunftsfamilie angestrebt oder der junge Mensch auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Elternarbeit ist stets wichtig und deshalb konzeptioneller Bestandteil.

Sonstige Hilfen

Eine Hilfeform, die sich speziell an Jugendliche richtet, die bei der Findung einer eigenen Rolle im sozialen Leben unterstützt werden müssen, ist die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Die Eingliederungshilfe hilft seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen, wenn die seelische Gesundheit von dem typischen Zustand über eine längere Zeit abweicht und die Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist oder dies droht.

Weitere ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung in der Familie sind Betreuung in Kindertagesstätten, Bildungsveranstaltungen für Eltern und Mütterberatung.

Sozialgesetzbuch VIII

Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Erziehungsberatungsstellen

www.bke.de

www.elternimnetz.de

www.zukunftsministerium.bayern.de/jugend/erzberat/index.php

www.lag-bayern.de

Landratsamt Haßberge

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

Telefon (09521) 27-0

www.hassberge.de

Erziehungsberatungsstellen im Landkreis Haßberge

Erziehungsberatungsstelle Haßfurt
Obere Vorstadt 19
97437 Haßfurt

Telefon (09521) 691-0
E-Mail erziehungsberatung@cvhassfurt.de

 

Erziehungsberatungsstelle
-Außenstelle Ebern-
Klein-Nürnberg 7
96106 Ebern

Telefon (09531) 1450

 

Erziehungsberatungsstelle
-Außenstelle Oberschleichach-
Pfarrer-Baumann-Straße 20
97514 Oberschleichach

Telefon (09521) 691-0