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Bestattungseinrichtungen

Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts").

Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

Im Stadtgebiet Haßfurt

Friedhof "Am Rödersgraben"
Friedhof "Bei der Ritterkapelle"

Friedhöfe in den Stadtteilen

Augsfeld
Prappach
Wülflingen
Sailershausen
Sylbach

Ansprechpartner

Robert Barth
Stadt Haßfurt
Leitung Ordnungsamt
Marktplatz 1
97437 Haßfurt

Telefon: 09521 688-145
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: robert.barth@hassfurt.de

Ansprechpartner

Sandra Langguth
Stadt Haßfurt
Friedhofsverwaltung
Marktplatz 1
97437 Haßfurt

Telefon: 09521 688-101
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: sandra.langguth@hassfurt.de