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Behördliche Überwachung des Bestattungsrechts

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Jede Leiche muss bestattet werden, und zwar durch Beisetzung in einer Grabstätte (Erdbestattung) oder durch Einäscherung in einer Feuerbestattungsanlage und Beisetzung der in einer festen Urne verschlossenen Aschenreste in einer Grabstätte (Feuerbestattung) oder durch Einäscherung in einer Feuerbestattungsanlage und Beisetzung der Urne von einem Schiff auf hoher See (Seebestattung). Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen grundsätzlich auf Friedhöfen beigesetzt werden.

Die Gemeinden und die Landratsämter als staatliche Verwaltungsbehörden haben dafür zu sorgen, dass die bestattungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Soweit entsprechende Anordnungen nicht möglich sind oder keinen Erfolg versprechen, muss die Gemeinde, in unaufschiebbaren Fällen die Polizei, für die Leichenschau, die Bestattung und die ihr vorausgehenden notwendigen Verrichtungen sorgen. Die Gemeinde und der Träger der Polizei können von einem Pflichtigen Ersatz der notwendigen Kosten verlangen. 

Die zuständigen Stellen und deren Beauftragte können zum Vollzug der bestattungsrechtlichen Bestimmungen Grundstücke, Räume und dort befindliche bewegliche Sachen betreten. Der Inhaber der tatsächlichen Gewalt hat ihnen diese zugänglich zu machen. Wer Tatsachen kennt, deren Kenntnis für den Vollzug erforderlich ist, ist verpflichtet, auf Verlangen der zuständigen Stelle unverzüglich Auskunft darüber zu erteilen; Entsprechendes gilt für die Vorlage von Unterlagen. 

Die Gesundheitsämter wirken bei Vollzugsaufgaben  mit, soweit gesundheitliche Belange berührt werden; sie sind von den zuständigen Stellen insoweit zu beteiligen. 

Ansprechpartner

Robert Barth
Stadt Haßfurt
Leitung Ordnungsamt
Marktplatz 1
97437 Haßfurt

Telefon: 09521 688-145
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: robert.barth@hassfurt.de

Ansprechpartner

Sandra Langguth
Stadt Haßfurt
Friedhofsverwaltung
Marktplatz 1
97437 Haßfurt

Telefon: 09521 688-101
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: sandra.langguth@hassfurt.de

 

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