Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen.
Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Robert Barth
Stadt Haßfurt
Leitung Ordnungsamt
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-145
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: robert.barth@hassfurt.de
Sandra Langguth
Stadt Haßfurt
Friedhofsverwaltung
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-101
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: sandra.langguth@hassfurt.de
30,00 EUR