Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialer Dienst
Harald Bauer
Stadt Haßfurt
Bauverwaltung
Hauptstraße 5
97437 Haßfurt
Telefon: (09521) 688-138
Telefax: (09521) 688-281
E-Mail: harald.bauer@hassfurt.de