Durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge wurde die Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht neu geregelt. Im privaten Bereich ist ab 01.01.2013 für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner.
Von der Beitragspflicht werden nach § 4 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) auf Antrag natürliche Personen befreit,
Der Rundfunkbeitrag wird nach § 4 Abs. 2 RBStV auf Antrag für folgende natürliche Personen auf ein Drittel ermäßig:
Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die gewährte Ermäßigung/Befreiung erstreckt sich innerhalb der Wohnung auf den Antragssteller, dessen Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner und auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.
Sonderregelungen bestehen für Befreiungen in besonderen Härtefällen und für Rundfunkempfangsgeräte in bestimmten Einrichtungen.
Stadt Haßfurt
BürgerBüro
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-100
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: buergerbuero@hassfurt.de
Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio
Hausanschrift
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Postanschrift
Postfach
50656 Köln
Telefon +49 (0)221 5061-0
Telefax +49 (0)185 99950105
E-Mail service@rundfunkbeitrag.de
Webseite http://www.rundfunkbeitrag.de