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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Sterbefall; Anzeige und Beurkundung

Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt das Standesamt die Beurkundung im Sterberegister vor. Dabei werden folgende Daten über den Verstorbenen eingetragen:

  • seine Vornamen und seinen Familiennamen
  • Tag, Uhrzeit und Ort des Todes
  • sein Familienstand (z.B. verheiratet, geschieden, in eingetragener Lebenspartnerschaft)
  • sein Wohnort

Aus dem Sterberegister erstellt das Standesamt auf Antrag eine Sterbeurkunde, in die wesentliche Daten aus dem Sterberegister übernommen werden. Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (das ist eine wortgetreue Wiedergabe des Inhalts des Sterberegisters) ausgestellt werden.

Ansprechpartner

Standesamt Haßfurt
Marktplatz 1
97437 Haßfurt

Telefon: 09521 688-200
Telefax: 09521 688-206
E-Mail: standesamt@hassfurt.de

Kosten

Die Beurkundung ist gebührenfrei. Jede Sterbeurkunde ist gebührenpflichtig mit 12,00 Euro.

(Es können aber auch zweckgebundene Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, kostenfrei ausgestellt werden.)

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Heirats- /Eheurkunde bei Verheirateten bzw. verheiratet gewesene Personen 
  • Sterbeurkunden des Ehegatten bei verwitweten Personen
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