Ein Sterbefall im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für
Antragsberechtigte sind
Standesamt Haßfurt
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-200
Telefax: 09521 688-206
E-Mail: standesamt@hassfurt.de
Nachbeurkundung im Sterberegister: 40,00 Euro
Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro
Ob und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, erfragen Sie im Einzelfall bitte im Standesamt.