Vom Baden wird abgeraten - Abmeldung des Kleidersees bei Augsfeld als EU-Badegewässer
Am 23.12.2025 erteilte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sein Einverständnis zur Abmeldung des Kleidersees als EU-Badegewässer zur Badesaison 2026.
Voraussetzung für die Abmeldung des Kleidersees als EU-Badegewässer ist das Aussprechen eines dauerhaften Abratens vom Baden im betroffenen See.
In den vergangenen Jahren litt der Kleidersee zunehmend unter einer wiederkehrenden Belastung mit verschiedenen Toxin-bildenden Cyanobakterien.
Darüber hinaus kam es neben der gesundheitlichen Gefährdung durch die Cyanobakterien beim Kleidersee wiederholt trübungsbedingt zu einer erheblichen Verringerung der Sichttiefe. In Kombination mit einer häufigen Anwesenheit von größeren Algenansammlungen, die eine natürliche Orientierung im Wasser erschweren, erhöhte sich das Risiko für Unfälle wie Ertrinken erheblich. Besonders in den Sommermonaten, in denen der Badebetrieb am intensivsten ist, stellt diese Bedrohung eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit der Badegäste dar.
Das Landratsamt Haßberge, Gesundheitsamt, rät daher mit sofortiger Wirkung aufgrund der zu erwartenden fortbestehenden schlechten Wasserqualität des Sees und der damit einhergehenden Gesundheitsgefährdung dauerhaft vom Baden im Kleidersee Augsfeld ab (§ 8 BayBadeGewV; § 7 Abs. 2 BayBadeGewV i.V.m. § 16 Abs. 1 IfSG).
Dies hat zur Folge, dass der Kleidersee in Augsfeld nicht mehr als Badegewässer zählt, da das Abraten vom Baden auf Dauer also mindestens für eine ganze Badesaison (15.05 – 15.09. eines Jahres) erfolgt (§ 1 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Nrn. 1 und 5 BayBadeGewV).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Gesundheitsamts Haßfurt unter:



