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Standfestigkeitsprüfung aller Grabsteine auf den städtischen Friedhöfen in der Zeit von 13.04.-30.04.2026

Wappen der Stadt Haßfurt

Wappen der Stadt Haßfurt

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Haßfurt teilt mit, dass voraussichtlich in der Zeit von 13.04.-30.04.2026 (je nach Witterungsverhältnissen) die Standsicherheitsprüfungen aller Grabmale in den städtischen Friedhöfen in Haßfurt (Am Rödersgraben und an der Ritterkapelle) und in den Stadtteilen Augsfeld, Prappach, Sailershausen, Sylbach und Wülflingen durchgeführt werden. Grabnutzungsberechtigte, die bei der Standsicherheitsprüfung ihres Grabmals dabei sein möchten, können sich bei der Friedhofsverwaltung im Bürgerbüro der Stadt telefonisch unter 09521/688-100 oder per Email unter buergerbuero@hassfurt.de  erkundigen, wann genau ihr Grabmal geprüft wird.

Eine jährliche Standsicherheitskontrolle ist erforderlich, weil insbesondere Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk die Standfestigkeit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen können, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzarbeiten genügen, um den Stein ins Wanken oder zum Umsturz zu bringen. Jährlich ereignen immer wieder Unfälle, welche auf lose Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilogramm wiegen – zurückzuführen sind.

Die Sorgfaltspflicht liegt eigentlich bei den Grabnutzungsberechtigten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen jedoch die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht als Betreiber ihrer Friedhöfe zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Hierbei wird jeder einzelne Grabstein auf seine Standfestigkeit untersucht. Die Standfestigkeitsprüfung wird mit einem speziellen Prüfgerät getestet und vom entsprechend qualifizierten Friedhofspersonal durchgeführt. Dabei wird mit vorgegebenem Druck die Standfestigkeit festgestellt. 

Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben und aufgefordert, die Befestigung des Grabmals und Beseitigung der Gefahrenlage im Idealfall durch einen Steinmetzbetrieb zu veranlassen. Sicherheit hat oberste Priorität.

Grabmale, die nach Feststellung der Stadt Haßfurt umzustürzen drohen oder aus anderen Gründen sicherheitsgefährdend sind, können von der Stadt nach Fristsetzung auf Kosten der Grabnutzungsberechtigten entfernt werden, wenn diese nach schriftlicher Aufforderung die nötigen Maßnahmen nicht getroffen haben. Bei Gefahr in Verzug kann die Stadt sofort tätig werden (z. B. Umlegung von Grabmalen).

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