Auch im Landkreis Haßberge ist dies ein Thema.
Da die Problematik regional unterschiedlich stark ausgeprägt ist, besteht örtlich begrenzt sowohl aus Gründen des Tierschutzes wie auch seitens der Kommunen im Vollzug des LStVG Handlungsbedarf.
Angesichts dessen, dass es sich bei den verwilderten Tieren häufig um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen handelt, sind diese nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst, so dass sie z. B. infolge von Krankheiten und Unterernährung häufig Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind.
Außerdem mehren sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über herrenlose, umherstreunende Katzen, die sich unkontrolliert vermehren.
Aufgrund dessen hat der Landkreis Haßberge am 15.09.2024 eine Katzenschutzverordnung erlassen mit dem Ziel, langfristig die Population freilebender Katzen zu kontrollieren und einen damit auch einen vorbeugenden Beitrag zum Tierschutz zu leisten. Am 27.01.2026 wurden auf Wunsch der Kommunen weitere Schutzbereiche in die Verordnung aufgenommen. Diese Änderungsverordnung tritt am 01.07.2026 in Kraft.
Hierbei kann das Landratsamt Haßberge oder ein von ihm Beauftragter freilebende, herrenlose Katzen in Obhut nehmen, kennzeichnen, registrieren und fortpflanzungsunfähig machen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hassberge.de/katzenschutzverordnung



