Bestattungseinrichtungen (Herstellung und Unterhaltung)
Friedhofs- und Bestattungsgebühren
Grabmal (Beantragung einer Genehmigung)
Grabplatz (Beantragung eines Nutzungsrechts)
Behördliche Überwachung des Bestattungsrechts
Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Haßfurt
Die jährliche Standsicherheitskontrolle soll sicherstellen, dass bei auftretenden Belastungen wie z.B. das Abstützen am Grabstein keine Risiken darstellen. Weiterhin können durch den jährlichen Frost-Tau-Wechsel Schäden an den Befestigungsmitteln auftreten. Ziel der Standsicherheitsprüfung ist es somit, rechtzeitig Gefahren zu erkennen und sie zu beseitigen. Die Sorgfaltspflicht liegt eigentlich bei den Grabnutzungsberechtigten, jedoch hat die Stadt Haßfurt als Betreiber der städtischen Friedhöfe die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen und führt daher einmal jährlich, im Frühjahr, eine Standsicherheitskontrolle durch. Hierbei wird jeder einzelne Grabstein auf seine Standfestigkeit untersucht. Die Standfestigkeitsprüfung wir mit einem speziellen Prüfgerät getestet. Dabei wird mit vorgegebenem Druck die Standfestigkeit festgestellt. Bei Beanstandungen erhalten die Grabinhaber eine Mitteilung mit der Aufforderung, den Mangelzustand innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes, im Idealfall von einem Steinmetzbetrieb, beheben zu lassen.
Luis Huttner
Stadt Haßfurt
Friedhofsverwaltung
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-109
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: luis.huttner@hassfurt.de
Sandra Langguth
Stadt Haßfurt
Friedhofsverwaltung
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-101
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: sandra.langguth@hassfurt.de