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Allgemeines

Der Ausbau erfolgt(e) mit unterschiedlichen Akteuren und Methoden. Hier finden Sie einen Überblick über die Inhalte, die im Prozess eine Rolle spielen. Diese Aufführung dient nur zur Übersicht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:


Wege zum Breitband

Privataufträge

Privatpersonen oder Gewerbetreibende können direkt bei einem Telekommunikationsunternehmen (TKU) Ihrer Wahl einen Anschluss an das Glasfasernetz anfragen. Gibt es in der Nähe einen Verteilerknoten oder ein Glasfaserkabel, kann dieser Anschluss meist mit kleineren Baumaßnahmen erfolgen. Befindet es sich in einem aktiven Förder- oder Ausbaugebiet des TKUs, können keine oder nur geringe Kosten anfallen. Ansonsten sind häufig die vollen Kosten zu tragen oder zumindest ein Vertrag abzuschließen.

Für einen direkten Hausanschluss muss Glasfaser bereits in der Straße vor ihrem Haus verlegt worden sein. Setzen Sie sich mit einem Fachhändler oder dem TKU wegen einer Anfrage zur Verfügbarkeit und möglicher Kosten in Verbindung. 

Betroffenes Stadtgebiet: alle Stadtteile; Auskunft über die Verfügbarkeit erhalten sie von Ihrem TKU

Aktuelle Förderverfahren: u. a. GigaBit-Richtlinie 1.0, bis 2025.


Geförderter Ausbau

Bund und/oder Land fördern den Ausbau von bestimmten Adressen, die über eine nicht ausreichende Leistung verfügen. Diese Leistungswerte verändern sich über die Jahre und Förderverfahren. Dazu gibt es verschiedene Förderverfahren mit unterschiedlichen Zielen. Bei den aktuellen Förderprogramm sieht der Ablauf meist wie folgt aus: Mit einem Planungsbüro begibt sich die Stadt zunächst in ein Markterkundungsverfahren. Finden sich ausreichend Adressen die förderfähig sind, kann sich die Stadt auf Fördermittel bewerben. Wird die Stadt in ein Förderprogramm aufgenommen, geht sie nach einem Auswahlverfahren mit einem Unternehmen in den Ausbau. Dieses Unternehmen kann nur die vorher für die Förderung aufgenommenen Adressen bedienen.

Betroffenes Stadtgebiet: Teile von Haßfurt, Wülflingen, Sylbach, Unterhohenried

Status: ca. 90 % der geförderten Adressen bearbeitet

Aktuelle Förderverfahren: GigaBit-Richtlinie 1.0 (Bund/BY), 2019 - 2025.

Abgeschlossene Förderverfahren: BayGigaBit-Richtlinie, 2016 - 2018; Verschiedene Maßnahmen (u. a.: Vectoring-Ausbau, Breitband-Initiative-Bayern), vor 2015 


Eigenwirtschaftlicher Ausbau

Unternehmen oder Organisationen können auch mit eigenen Mitteln ihr Netz mit Glasfaser ergänzen oder ausbauen. Hierzu werden häufig in großangelegten Baumaßnahmen ganze Stadtteile mit Glasfaser versorgt. Diese Unternehmen bauen auch dann aus, wenn keine Förderung möglich ist oder bereits eine andere Technologie (Kupfer- / Koaxialkabel) verbaut wurde. Der Ausbau ist nicht zwingend von Endkundenverträgen abhängig.

Betroffenes Stadtgebiet: Haßfurt,

Status:  in Abstimmung; geplant für 2025

Aktuelles Unternehmen: Glasfaserplus

Stadtwerk / Stadt Haßfurt: Durch neue rechtliche Bedingungen (ab 2016, DigiNetzGesetz) wurden in Neubaugebieten oder bei Straßenbau- sowie Infrastrukturmaßnahmen des Stadtwerks Leerrohre oder Glasfaserkabel bereits mitverlegt. Dies soll ein späteres Öffnen der Straßenoberfläche verhindern. zum Beispiel wenn Interesse an einem Glasfaseranschluss besteht. Diese „Leerrohre“ oder „Speedpipes“ können dann von TKUs vom Stadtwerk gemietet oder gekauft werden, um das Netz des TKUs zu ergänzen. 


Weitere Links und Informationen


Hier erhalten Sie eine kartengestützte Übersicht über die Versorgungswerte im Mobilfunk- und Festnetz. 


Hier erhalten Sie Informationen zu den Förderprojekten des Bundes. 


Das Bayerisches Breitbandzentrum des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung  ist der zentrale Ansprechpartner für den geförderten Breitbandausbau in Bayern.


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