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Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Widersprüchen

Widersprüche gegen Bescheide der Stadt Haßfurt können auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:

Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Stadt Haßfurt eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet info(at)hassfurt.de.

Erklärung zur qualifizierten elektronischen Signatur:

Die übermittelten Dokumente müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Hinweis: Die Einlegung des Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.