Rechtsgrundlage für die Schülerbeförderung sind das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs und die Schülerbeförderungsverordnung. In der Regel werden Fahrscheine für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausgegeben. Nur in wenigen Ausnahmefällen sind Schulbusse im Einsatz.
Für welche Schüler ist die Stadt Haßfurt (Aufgabenträger) zuständig?
Die Beförderungspflicht besteht, soweit der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als zwei Kilometer, für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als drei Kilometer ist und den Schülerinnen und Schülern die Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist oder eine dauernde Behinderung der Schülerinnen und Schüler die Beförderung erfordert.
Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden. Die Beförderungspflicht besteht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule. Bei Tagesheimschulen sowie Schulen mit gebundenem oder offenem Ganztagsangebot wird auch das Nachmittagsangebot von der Beförderungspflicht umfasst. Nächstgelegene Schule ist die Pflichtschule (Art. 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG -) oder die Schule, der die Schülerinnen und Schüler zugewiesen sind oder diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist.
Für alle anderen weiterführenden Schulen ist das Landratsamt Haßberge (als Aufgabenträger) zuständig (www.hassberge.de)
Wie und wo wird die Fahrkarte beantragt und ausgehändigt?
Vor der Anmeldung an der Schule ist ein Erfassungsbogen auszufüllen. Über SchulantragOnline füllen Sie die Seiten des Formulars einmal aus und erhalten auf der letzten Seite die fertigen Dokumente im PDF-Format. Diese drucken Sie aus, unterschreiben Sie und bringen sie, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, zur Einschreibung an die neue Schule mit. Damit entfällt das manuelle Ausfüllen vor Ort und die Wartezeit bei der Anmeldung an der Schule verkürzt sich erheblich.
Um die Anträge online auszufüllen, klicken Sie auf den angefügten Link. Hier geht´s zum Beförderungsantrag online. Die Schule prüft die Angaben und sendet uns den Erfassungsbogen zu. Die Aushändigung der Fahrkarte erfolgt zum Schuljahresbeginn über das jeweilige Sekretariat.
Alexandra Krapf
Stadt Haßfurt
Hauptverwaltung
Hauptstraße 5
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-116
Telefax: 09521 688-283
E-Mail: alexandra.krapf@hassfurt.de