Solaranlagen* in der Altstadt
Die Altstadt der Stadt Haßfurt geht auf eine planmäßige Neugründung im 13. Jhd. zurück und ist bis heute mittelalterlich geprägt. Diese historische Bedeutung schlägt sich im denkmalgeschützten Ensemble nieder. Dieser Ensembleschutz wird von einer Gestaltungssatzung (2007; aktuell in Überarbeitung) unterstützt. Hier finden Sie eine Darstellung des Geltungsbereiches in der Gestaltungssatzung >PDF
Dadurch gelten für die Altstadt besondere denkmalschutzrechtliche und gestalterische Bedingungen, die für die Bürgerinnen und Bürger, die Stadtverwaltung und übergeordnete Behörden bindend sind. Um diese Bedingungen transparent darzustellen, wurde am 4. Oktober ein Solarrahmenplan für die Altstadt beschlossen. Den Solarrahmenplan mit Erläuterung finden Sie hier >PDF
Im Bereich von erneuerbaren Energien gilt im Geltungsbereich daher: Solaranlagen und sonstige Anbauten zur Energiegewinnung sind immer genehmigungspflichtig. Dazu muss ein Antrag gestellt werden.
Im Folgenden möchten wir Sie über den Antragsstellungsprozess informieren. Diese Informationen haben wir auch für eine Checkliste als PDF zum Download in der Leiste rechts zusammengefasst.
*: „Solaranlagen“ bezeichnet hier Solarthermie- und Photovoltaikanlagen gleichermaßen.
Zum 1. Juli 2023 trat die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes in Kraft. Dazu befindet sich aktuell eine Neufassung der Gestaltungssatzung Haßfurt in Erarbeitung.
Aus diesem Grund hat die Stadt Haßfurt am 4.10.2023 für den Altstadtbereich einen Solarrahmenplan (i.d.F. vom 07.09.23)beschlossen.
Dieser Plan dient als Werkzeug für die Verwaltung, um geltendes Recht und eine neue gesetzliche Lage auszugleichen und wird dann später Teil der neuen Gestaltungssatzung. Dafür wurde der Plan mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Landratsamt Haßberge zusammen abgestimmt.
Damit soll eine bürgerfreundliche, denkmalschutzverträgliche und rechtlich sichere Grundlage für eine zukünftige Energiegewinnung in der Altstadt geschaffen werden.
Wollen Sie im Zuge eines Bauantrags eine Solaranlage errichten, findet diese Genehmigung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens statt.
Möchten Sie ohne Baugenehmigungsverfahren die Anlage auf eine bestehende Dachfläche errichten, findet das Verfahren als Einzelgenehmigung statt.
Ablauf des Verfahrens:
Vorprüfung mit den Vorgaben des Solarrahmenplans und Feststellung der Gestaltung-> Antragsstellung –> Prüfung -> Genehmigung/Ablehnung
Die Vorprüfung bereitet die Antragsstellung gemeinsam mit der Stadtverwaltung vor. Damit können im Vorfeld Details in der Planung besprochen werden, bevor sie durch das formelle Verfahren verbindlich werden. Somit verhindern oder verringern Sie die Möglichkeit einer Ablehnung oder einer erfolglosen Antragsstellung.
Übersicht: Reichen Sie zur Vorprüfung folgende Dokumente bei der Stadtverwaltung Haßfurt ein:
Solarrahmenplan: So wird entschieden.
Im Weiteren gilt § 23 der Gestaltungssatzung für die Altstadt Haßfurt (2007) weiterhin. Von der Satzung abweichende Anlagen werden mithilfe eines Abweichungsantrags ermöglicht.
Im Fokus liegt nicht die maximale energetische Nutzung, sondern die Gestaltung der Dachlandschaft zum Schutze des Ensembles.
Solaranlagen sind einheitlich gestaltet und angeordnet. Kein unruhiges Bild; harmonische Gestaltung mit dem Dachfenster. Alternative Version ausgegraut.
Chaotische Bestückung an Anlagen und weiteren Dachelementen (Dachfenster, Gauben); unterschiedliche Systeme, aufgeständerte Anlage, Montage auf Gauben und Dachfirst.
Wurden die Genehmigungsgründe für die Zonen erfüllt und im möglichen Maße in die Planung aufgenommen, beginnt das eigentliche Antragsverfahren. Dazu werden die Pläne für die Solaranlage noch mit den folgenden Anträgen ergänzt.
Mindestens brauchen Sie den „Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gem. Art. 6 BayDSchG“.
>Download Antrag (PDF)
Weicht die Anlage von den Vorgaben der Gestaltungssatzung ab, wird noch ein „Antrag auf Erteilung von Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften“ benötigt.
>Download Antrag (PDF)
Die Anträge werden von der Stadt Haßfurt und der unteren Denkmalschutzbehörde geprüft. Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie anschließend informiert.
Die Errichtung der Anlage kann erst nach dem Erhalt der Genehmigung beginnen!
Dieser Prozess ersetzt nicht die sonstigen Anmeldungen wie zum Beispiel beim Netzversorger und anderen Stellen. Bitte beachten Sie hierzu die üblichen Abläufe.
Der Ansprechpartner der Stadt Haßfurt wird Ihnen rechts in der Spalte angezeigt.
Marco Ruck
Stadt Haßfurt
Bauverwaltung
Hauptstraße 5
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-135
Telefax: 09521 688-281
E-Mail: marco.ruck@hassfurt.de
Checkliste für Solaranlagen in der Altstadt Haßfurt
>Link (PDF)
Solarrahmenplan für den Altstadtbereich Haßfurt
>Link (PDF)
Gestaltungssatzung für die Altstadt Haßfurt (2007)
>Link (PDF)
Allgemeine Informationen zur Änderung des Denkmalschutzgesetztes
auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Wissenschaft und Kultur als FAQ
(Englische Abkürzung für „Häufig gestellte Fragen“).
>Link
Website des Landesamt für Denkmalpflege zu Klima- und Denkmalschutz
>Link
BayernAtlas
>Link