Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Anzeigepflicht
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
Überwachungsbedürftige Gewerbe
Anzeigepflicht
Rainer Mühlfeld
Stadt Haßfurt
BürgerBüro
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-103
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: buergerbuero@hassfurt.de
Hier können Sie Ihre Gewerbemeldung online durchführen.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
25 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz