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Erhöhung der Gebühr für die Beantragung von Personalausweisen

Änderung der Personalausweisgebührenverordnung zum 01.01.2021

Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 24 Jahre alt sind, wird sich ab 01.01.2021 von bisher 28,80 € auf 37,- € erhöhen!

Die Gebühr für eine Person, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, bleibt weiterhin bei 22,80 €, ebenso wie die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis unverändert bei 10,- € bleibt.

Im Gegenzug entfallen ab 01.01.2021 die Gebührentatbestände für die nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion sowie für die Neufestsetzung der Geheimnummer und die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises (bis zum 31.12.2020 noch jeweils 6,- €).