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Wichtige Hinweise für Hundehalter

Wappen der Stadt Haßfurt

Wappen der Stadt Haßfurt

Hunde sind oft die besten Freunde der Menschen und ein festes Mitglied in den Familien. Das bedeutet für die Hundebesitzer auch, dass sie die Verantwortung für ihre Tiere übernehmen. Zu den Pflichten zählen neben der anfallenden Hundesteuer, die Leinenpflicht und das Beseitigen der Hinterlassenschaften beim Gassigehen. Leider gehen immer mehr Meldungen aus der Bevölkerung bei der Stadtverwaltung über die Verschmutzungen durch die Vierbeiner auf Wegen, Plätzen, Spielanlagen sowohl auf öffentlichen als auch privaten Flächen ein. Einige Hundehalter unterliegen dem Trugschluss, dass die Einnahmen aus der Hundesteuer, die sie ja bezahlen, für Reinigung und Entsorgung der Exkremente zu verwenden sind. Wie jede andere Gemeindesteuer, ist auch die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa der Reinigung von Straße) gegenübersteht, sondern sie ist gemäß dem Gesamtdeckungsprinzip aller kommunalen Aufgaben einzusetzen. Zur ordnungsgemäßen Entsorgung sind im Stadtgebiet von Haßfurt und den Ortsteilen aktuell 39 sogenannte Hundetoiletten aufgestellt. Dort stehen den Hundebesitzern kostenfrei spezielle Kunststoffbeutel für die Beseitigung zur Verfügung.

Hundekot gilt als Abfall, der über „Restmüll” zu entsorgen ist. Er kann damit in jedem öffentlich aufgestellten Abfalleimer, der eigenen Mülltonne und in den Hundetoiletten beseitigt werden. Das Entsorgen der gefüllten Beutel im Wald oder auf Wiesen ist nicht gestattet. Es ist die Pflicht jedes Hundehalters, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners zu beseitigen. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Übersichtskarte zeigt Ihnen die Standorte der Hundetoiletten in Haßfurt. Die Stadtverwaltung bittet alle Frauchen und Herrchen, dieses Angebot auch zu nutzen. In unser aller Interesse liegt es, ein sauberes, schönes Stadtbild zu genießen.

Quelle: Rathausbote Nr. 1/2021

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