
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Dieser Anspruch wird stufenweise eingeführt und betrifft zunächst Kinder der 1. Klasse ab dem Schuljahr 2026/27.
Was bedeutet der Rechtsanspruch?
Ferienbetreuung
Die Ferienbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wird durch das BRK in Kooperation mit der Stadt ausgeführt.
Anmeldung - Wichtige Frist:
Die Bedarfsmeldung für die Ferienbetreuung muss jeweils bis spätestens 30. April eines Jahres erfolgen.
Diese Meldung dient der Planungssicherheit und hilft der Gemeinde, passende Betreuungsangebote rechtzeitig zu organisieren.
Beförderung:
Es besteht kein Beförderungsanspruch zur Ferienbetreuung und damit auch kein diesbezüglicher Kostenübernahmeanspruch.
Entstehen Kosten für Eltern?
Die Betreuung ist beitragspflichtig.
Es gibt keine „Deckelung“ des Elternbeitrags in den Ferien; d.h. Ferienmaßnahmen können kostendeckend mit entsprechenden Elternbeiträgen betrieben werden.
Kosten für das Mittagessen werden in der Regel separat erhoben.
Der gesetzliche Anspruch bedeutet nicht, dass die Betreuung automatisch kostenfrei ist.
Näheres kann dem Flyer entnommen werden.
Betreuung und Förderung innerhalb der Ferien:
Bayerisches Rotes Kreuz – Kreisverband Haßberge (BRK)
Frau Zappe
Tel.: 09521 9550-193
E-Mail: jas-kinderbetreuung.kv-has@brk.de
Näheres finden Sie hier.
Betreuung und Förderung außerhalb der Ferien:
"Schülerinsel"
Frau Eisele
Zwerchmaingasse 16
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-400
info@schuelerinsel-hassfurt.de
Zur Anmeldung.
Bayerisches Rotes Kreuz – Kreisverband Haßberge (BRK)
Frau Gleichmann
Dr.-Neukam-Straße 1
97437 Haßfurt
Tel.: 09521 9578516
E-Mail: mb-duererweg.kv-has@brk.de
Näheres finden Sie hier.