Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, die sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass in besonders belasteten Teilen von Gemeinden, Städten etc. im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, das Dauerparken auf die Bewohner des betroffenen Viertels beschränkt wird und für den restlichen Personenkreis nur sog. "Kurzzeitparken" möglich bleibt.
Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern. Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.
Die Ausweisung von Bewohnerzonen erfolgt durch entsprechende Beschilderung.
Einen Anspruch auf einen „bestimmten“ Parkstand innerhalb der privilegierten Parkzonen gibt es nicht. Sollten alle Parkstände besetzt sein, muss das KFZ anderweitig (ordnungsgemäß) geparkt werden.
Harald Bauer
Stadt Haßfurt
Bauverwaltung
Hauptstraße 5
97437 Haßfurt
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Telefax: (09521) 688-281
E-Mail: harald.bauer@hassfurt.de
Sarah Schirber
Stadt Haßfurt
Bauverwaltung
Hauptstraße 5
97437 Haßfurt
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E-Mail: sarah.schirber@hassfurt.de
Beantragung Parkausweis (Neuausstellung)
Verlustmeldung Parkausweis (falls der Bewohnerparkausweis verloren wurde)
Straßenverkehrsordnung (§ 45 Absatz 1b Nummer 2a)
Die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf ein Kalenderjahr befristet. Nach Ablauf der Geltungsdauer ist die Sonderparkberechtigung neu zu beantragen.
Die Gebühren belaufen sich derzeit auf 30,00 €/Jahr.