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Bescheinigungen für steuerliche Zwecke

Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. Das Landesamt für Denkmalpflege erteilt im Vorgriff zum Zwecke der Erlangung solcher Steuervergünstigungen Auskünfte und Grundlagenbescheide.

Der Aufwand für die Erhaltung und Instandsetzung von Denkmälern kann nicht nur durch Förderungen, sondern auch durch indirekte Finanzierungshilfen teils erheblich vermindert werden. Hierzu existieren eine Reihe von Steuervergünstigungen, über die Sie Angehörige der steuerberatenden Berufe umfassend beraten können. Die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege setzt jeweils die Vorlage einer Bescheinigung bei den Finanzbehörden voraus. Diese Bescheinigung wird bei in Bayern gelegenen Objekten vom Landesamt für Denkmalpflege ausgestellt.

Voraussetzungen

Die Bescheinigung kann nur für Baudenkmäler und schutzwürdige Kulturgüter im Sinne des DSchG ausgestellt werden, wenn die betreffende Maßnahme vor ihrer Durchführung mit der Denkmalfachbehörde (dem Landesamt für Denkmalpflege) abgestimmt wurde. Eine Abstimmung mit anderen Behörden (z.B. der Baugenehmigungsbehörde) genügt nicht. 

Herstellungskosten für (Bau-) Maßnahmen, die der Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals oder sonstigen schutzwürdigen Kulturguts dienen, mit denen nach dem 31. Dezember 2003 begonnen wurde und die in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt werden, können im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9% und in den folgenden vier Jahren bis zu 7% abgeschrieben werden. Erhaltungsaufwendungen können bei zur Einkunftserzielung genutzten Objekten auf Wunsch des Steuerpflichtigen statt in einem Jahr verteilt auf zwei bis fünf Jahre abgesetzt werden. Bei eigengenutzten oder nicht genutzten Objekten können Erhaltungsaufwendungen wie Herstellungskosten zehn Jahre lang zu 9% abgeschrieben werden.

Herstellungskosten für Maßnahmen, die der Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals oder sonstigen schutzwürdigen Kulturguts dienen, mit denen vor dem 31. Dezember 2003 begonnen wurde und die in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt werden, können zehn Jahre lang zu 10% abgeschrieben werden. Erhaltungsaufwendungen können bei zur Einkunftserzielung genutzten Objekten auf Wunsch des Steuerpflichtigen statt in einem Jahr verteilt auf zwei bis fünf Jahre abgesetzt werden. Bei eigengenutzten oder nicht genutzten Objekten können Erhaltungsaufwendungen wie Herstellungskosten zehn Jahre lang zu 10% abgeschrieben werden.

Sofern lediglich die Denkmaleigenschaft bescheinigt werden soll (nur erforderlich zur Vorlage bei der Grundsteuer-, Erbschafts- und Schenkungssteuerveranlagung), bedarf es eines Abstimmungsverfahrens nicht.

Lieferungen und sonstige Leistungen von Einrichtungen, die solchen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände entsprechen (insbesondere Museen, wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen) und die im Inland gegen Entgelt im Rahmen des Unternehmens ausgeführt werden, sind steuerfrei, wenn das Landesamt für Denkmalpflege bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die öffentlichen Einrichtungen erfüllen.

Landratsamt Haßberge

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

Telefon (09521) 27-0

www.hassberge.de

Kosten

Die Erteilung von Steuerbescheinigungen durch das Landesamt für Denkmalpflege ist kostenpflichtig.

Fristen

Die Anträge sind - unbeschadet anderweitiger steuerrechtlicher Vorgaben und Verpflichtungen - schriftlich beim Landesamt für Denkmalpflege einzureichen. Eine Frist besteht hierfür nicht

Hiervon abweichend ist der Antrag auf Erteilung einer umsatzsteuerlichen Grundlagenbescheinigung nach § 4 Nr. 20 a Satz 1 UStG über die Landesstelle für nichtstaatliche Museen, Alter Hof 2, 80331, München, dem Landesamt für Denkmalpflege zuzuleiten.

Erforderliche Unterlagen

baurechtlichen Genehmigungs- oder denkmalrechtlichen Erlaubnisbescheide nebst (Bau-) Plänen sowie alle Rechnungen vollständig nach Gewerken geordnet nebst einer entsprechenden Auflistung

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