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Eheschließung im In- und Ausland

Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

Standesamtliche Trauung
Der Standesbeamte fragt die beiden Eheschließenden nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Wenn beide mit ''ja'' antworten, sind sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute. Bei der Eheschließung können bis zu zwei Trauzeugen anwesend sein. Die Zahl der Teilnahme von weiteren Hochzeitgästen bleibt dem Brautpaar überlassen.
Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet. Außerdem wird auf Wunsch des Brautpaares ein Stammbuch der Familie ausgehändigt. Das Stammbuch ist eine private Urkundensammlung.
Eheschließung im Ausland
Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen werden. Allerdings muss die Ehe dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.

Vor der Eheschließung im Ausland sollte(n) sich der oder die Deutsche(n) ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen. Es wird von den meisten ausländischen Standesämtern verlangt. Außerdem ist zu beachten, dass ausländische Eheurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer Beglaubigung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige Deutsche Konsulat in dem ausländischen Staat anerkannt werden. Da unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten sind, ist es empfehlenswert, sich in jedem Fall vor einer geplanten Eheschließung im Ausland vom deutschen Standesamt am Wohnort beraten zu lassen. Merkblätter für eine Eheschließung im Ausland sind auch beim Bundesverwaltungsamt in Köln  erhältlich. Auskunft erteilen auch die jeweiligen deutschen Konsulate oder die Konsularabteilungen der deutschen Botschaften im Ausland.

Im Ausland geschlossene Ehen von Deutschen können beim Standesamt des Wohnortes nachbeurkundet werden. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gerne.

Hinweise zur standesamtlichen Trauung

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur standesamtlichen Trauung. Vielen Dank.

Hinweis zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Ehe für alle, Umwandlung von Lebenspartnerschaften in eine Ehe
Am 30.06.2017 beschloss der Deutsche Bundestag das ,,Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts". Das Gesetz wird am 01.10.2017 in Kraft treten.

Ab diesem Tag (01.10.2017) können:

  • keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden;
  • gleichgeschlechtliche Paare nur noch eine Ehe schließen;
  • bestehende Lebenspartnerschaften, die in Deutschland begründet wurden, auf Antrag in eine Ehe umgewandelt werden.

Sie haben jetzt viele Fragen? Rufen Sie uns bitte an, damit wir Sie umfassend und kompetent beraten können!  

Ansprechpartner

Standesamt Haßfurt
Marktplatz 1
97437 Haßfurt

Telefon: 09521 688-200
Telefax: 09521 688-206
E-Mail: standesamt@hassfurt.de

Wichtig!

Da die Anmeldung einer Eheschließung immer individuell ist und wir Ihnen den bestmöglichen Service bieten möchten, bitten wir Sie um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung. Vielen Dank!

Kosten

Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Ihr zuständiges Standesamt informiert sie gerne über die für die Eheschließung anfallenden Gebühren und Auslagen (siehe auch unter "Eheschließung; Anmeldung"). 

Für Eheschließungen vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt wird in jedem Fall eine Gebühr von 40,00 Euro erhoben. 

Für eine Eheurkunde wird eine Gebühr von 12,00 Euro erhoben.

Voraussetzung

Bei einer Eheschließung im Inland ist die vorherige Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erforderlich.

Bildergalerie und organisatorische Hinweise

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