Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.
Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof erfordert die vorherige Zulassung durch die Gemeinde. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von Friedhofsverwaltung.
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Susanne Bravo
Stadt Haßfurt
Leitung Standesamt
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-107
Telefax: 09521 688-206
E-Mail: susanne.bravo@hassfurt.de
Sandra Langguth
Stadt Haßfurt
Friedhofsverwaltung
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-101
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: sandra.langguth@hassfurt.de