Das polizeiliche Führungszeugnis dient als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit. Sie benötigen es beispielweise, wenn Sie sich in bestimmten Gewerben selbstständig machen möchten oder wenn Sie beruflich mit Kindern arbeiten.
einfaches Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke
erweitertes Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke
Stadt Haßfurt
BürgerBüro
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-100
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: buergerbuero@hassfurt.de
13 Euro
Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern, Beziehern des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird (zur Gebührenbefreiung).