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Manöverschäden; Beantragung von Entschädigung

Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, die die NATO-Streitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:

  • Von den NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes abgewickelt:

    • für das Gebiet Bayerns ohne Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Süd
    • für den Regierungsbezirk Unterfranken mit den Kreisen und kreisfreien Städten Aschaffenburg-Stadt, Aschaffenburg-Land, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart; Miltenberg; Röhn-Grabfeld, Schweinfurt-Stadt, Würzburg-Land: Regionalbüro Ost

  • Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden

Ansprechpartner

Harald Bauer
Stadt Haßfurt
Bauverwaltung
Hauptstraße 5
97437 Haßfurt

Telefon: (09521) 688-138
Telefax: (09521) 688-281
E-Mail: harald.bauer@hassfurt.de

Fristen

Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden.

Im Falle von Manöverschäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung schriftlich bei der Gemeindeverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der o. g. Regulierungsstelle geltend zu machen.

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