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Meldebescheinigung

Eine amtliche Meldebestätigung wird Ihnen bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie dient dem Nachweis der Wohnung und darf nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift,  zum Tag des Ein- und Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung enthalten.

Diese amtliche Meldebestätigung erhalten Sie unentgeltlich.

 

Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine schriftliche Meldebescheinigung. Diese schriftliche Meldebescheinigung ist kostenpflichtig.

Die einfacheMeldebescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, früheren Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und –ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat  und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung. Sie können auch eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen, in die weitere Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familiennamen und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift aufgenommen werden können, sowie derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum und Familienstand.

Rathaus Service Portal

hier können Sie eine Meldebescheinigung einfach online beantragen

einfache Meldebescheinigung

erweiterte Meldebescheinigung

Meldebescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

Ansprechpartner

Stadt Haßfurt
BürgerBüro
Marktplatz 1
97437 Haßfurt

Telefon: 09521 688-100
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: buergerbuero@hassfurt.de

Kosten

  • für die amtliche Meldebestätigung: keine
  • für die einfache oder erweiterte Meldebescheinigung: 5,00 Euro