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Schwerbehindertenausweis, Beantragung

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag 

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest,

wenn Sie ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt.

Sie können Ihren Ausweis auch online beantragen (siehe Link unter "Online Verfahren") oder die Antragsformulare (siehe "Formulare") auf Ihrem PC speichern, ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales senden.

Online-Verfahren

Schwerbehindertenantrag online

Menschen mit Behinderung können in Bayern Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht (Feststellung eines Grades der Behinderung - GdB) bequem von zu Hause aus über das Internet stellen.

Ansprechpartner

Stadt Haßfurt
BürgerBüro
Marktplatz 1
97437 Haßfurt

Telefon: 09521 688-100
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: buergerbuero@hassfurt.de

Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken                         

Hausanschrift:                   

Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg        

Postanschrift:       

Postfach 5309
97003 Würzburg        

Telefon:  +49 (0)931 4107-01
Telefax:  +49 (0)931 4107-222 
E-Mail:   poststelle.ufr@zbfs.bayern.de