Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt das Standesamt die Beurkundung im Sterberegister vor. Dabei werden folgende Daten über den Verstorbenen eingetragen:
Aus dem Sterberegister erstellt das Standesamt auf Antrag eine Sterbeurkunde, in die wesentliche Daten aus dem Sterberegister übernommen werden. Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (das ist eine wortgetreue Wiedergabe des Inhalts des Sterberegisters) ausgestellt werden.
Standesamt Haßfurt
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-200
Telefax: 09521 688-206
E-Mail: standesamt@hassfurt.de
Die Beurkundung ist gebührenfrei. Jede Sterbeurkunde ist gebührenpflichtig mit 12,00 Euro.
(Es können aber auch zweckgebundene Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, kostenfrei ausgestellt werden.)