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Überbeglaubigung von Personenstandsurkunden des Standesamts Haßfurt zur Verwendung im Ausland

Hier finden Sie Informationen über die Anbringung einer Apostille oder auch der Vorbeglaubigung für die Anbringung einer Legalisation auf Personenstandsurkunden, die im Standesamt Haßfurt ausgestellt wurden.

Sie haben eine Personenstandsurkunde im Standesamt Haßfurt ausstellen lassen, die Sie im Ausland verwenden wollen. Eine ausländische Behörde hat Sie gebeten eine Überbeglaubigung anbringen zu lassen.

Sie finden die erforderlichen Informationen, auch die zur Erreichbarkeit, der für die Überbeglaubigung (Apostille / Vorbeglaubigung) zuständigen Regierung von Unterfranken, indem Sie

einfach hier anklicken!


Apostillen auf deutschen Personenstandsurkunden

In Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 wird die sonst erforderliche Legalisation durch die sogenannte Haager Apostille ersetzt.

Die Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Für deutsche Urkunden wird die Apostille von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt. Eine Beteiligung der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist nicht notwendig.


Legalisation deutscher öffentlicher Urkunden

Deutsche Urkunden, auf die nicht das Apostille-Übereinkommen anwendbar ist, können
legalisiert werden. Ob eine Legalisation verlangt wird, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen.


Die Angaben sind ohne Gewähr, da jederzeit Änderung in den internationalen Abkommen und Beziehungen zu anderen Ländern eintreten können.

Ansprechpartner

Standesamt Haßfurt
Marktplatz 1
97437 Haßfurt

Telefon: 09521 688-200
Telefax: 09521 688-206
E-Mail: standesamt@hassfurt.de