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Zuschüsse für denkmalpflegerische Maßnahmen

Für Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung von Denkmälern können Zuschüsse der öffentlichen Hand und von Stiftungen gewährt werden.

Der Staat, zahlreiche Gemeinden und Gemeindeverbände sowie viele sonstige öffentliche oder private Einrichtungen fördern Maßnahmen zur Erhaltung von Denkmälern durch Zuschüsse oder teilweise auch durch Darlehen. Die Fördermöglichkeiten sind sehr vielfältig. Wenn Sie sich für eine solche Förderung interessieren, sollten Sie sich frühzeitig durch Ihre Untere Denkmalschutzbehörde (Landkreise, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) und/ oder das Landesamt für Denkmalpflege beraten lassen. Das Landesamt hält auch kostenloses Informationsmaterial bereit, das Sie gern abrufen können.

Auf zwei Förderwege, die die Behörden der staatlichen Denkmalpflege anbieten, ist besonders hinzuweisen:

  • Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
    Solche Zuschüsse werden vor allem für Instandsetzungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmälern, aber auch für notwendige archäologische Untersuchungen zur Verfügung gestellt (siehe auch Leistung "Denkmalschutz; Zuschüsse des Landesamts für Denkmalpflege" unter "Verwandte Themen")
  • Zuschüsse oder Darlehen aus dem Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG)
    Eine solche Förderung kommt in erster Linie für umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern mit überregionaler Bedeutung und einer akuten Gefährdung in Betracht. Sie setzt u.a. voraus, dass dem Denkmaleigentümer die Übernahme der vollen Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Im Förderverfahren hat deshalb eine eingehende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Denkmaleigentümers große Bedeutung.

Neben Zuschüssen und Darlehen können Sie häufig auch Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, die auf Denkmaleigentümer zugeschnitten sind. 

Steuervorteile nach dem Einkommensteuergesetz (EStG): Diese - indirekte - Förderung kann für einen Großteil der Erhaltungsmaßnahmen gewährt werden. Eine Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt stellt in der Regel das Landesamt für Denkmalpflege aus (siehe auch "Denkmalschutz; Bescheinigungen für steuerliche Zwecke").

Landratsamt Haßberge

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

Telefon (09521) 27-0

www.hassberge.de

Voraussetzungen

Die Fördervoraussetzungen sind je nach Programm sehr unterschiedlich. Bitte lassen Sie sich deshalb frühzeitig bei Ihrer Unteren Denkmalschutzbehörde beraten. Das Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege ist in allen Fällen herzustellen.

Fristen

Wenn Sie Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege beantragen wollen, müssen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme und unter Beratung des Landesamts für Denkmalpflege über die Unteren Denkmalschutzbehörden an das Landesamt für Denkmalpflege richten. Gleiches gilt bei der Beantragung von Zuschüssen und Darlehen aus dem Entschädigungsfonds nach dem DSchG. Eine Förderung scheidet von vornherein aus, wenn mit der Durchführung der Maßnahme bereits begonnen wurde oder die Maßnahme sogar schon abgeschlossen ist. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Unteren Denkmalschutzbehörde und beim Landesamt für Denkmalpflege.