
Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. In Deutschland haben Sie durch Ihr Wahlrecht die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen (Bund, Land, Gemeinde) Einfluss zu nehmen.
Gemeindewahl; Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und der Stadtratsmitglieder
Die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister und die Stadtratsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Stadtratsmitglieder gewählt.
Der Stadtrat der Stadt Haßfurt hat 24 Mitglieder.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre gewählt.
Der Bayerische Landtag und die Bezirkstage werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Volksentscheid und Volksbegehren sind Instrumente der direkten Demokratie.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in jedem Mitgliedsstaat gewählt.
Robert Barth
Stadt Haßfurt
Leitung Wahlamt
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-145
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: wahl@hassfurt.de
Rainer Mühlfeld
Stadt Haßfurt
Vertretung
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
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Telefax: 09521 688-284
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