Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. In Deutschland haben Sie durch Ihr Wahlrecht die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen (Bund, Land, Gemeinde) Einfluss zu nehmen.
Gemeindewahl; Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder
Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.
Der Stadtrat der Stadt Haßfurt hat 24 Mitglieder.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre gewählt.
Der Bayerische Landtag und die Bezirkstage werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Volksentscheid und Volksbegehren sind Instrumente der direkten Demokratie.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in jedem Mitgliedsstaat gewählt.
Als Wahlhelfer werden die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände bezeichnet. Sie sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen in den Wahllokalen zuständig; insbesondere werten und zählen sie die Stimmzettel aus und melden die Ergebnisse an die Gemeinde. Sie sind ehrenamtlich tätig und können eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) erhalten.
Robert Barth
Stadt Haßfurt
Wahlleiter
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-145
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: wahl@hassfurt.de
Rainer Mühlfeld
Stadt Haßfurt
stellvertretender Wahlleiter
Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 688-103
Telefax: 09521 688-284
E-Mail wahl@hassfurt.de