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Wahlen

Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. In Deutschland haben Sie durch Ihr Wahlrecht die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen (Bund, Land, Gemeinde) Einfluss zu nehmen.

Kommunalwahlen 2026

  • Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026
  • Bekanntmachung über den Beschwerdeausschuss für die Kommunalwahl am 08.03.2026
  • Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge

Informationen zur Kommunalwahl

Gemeindewahl; Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und der Stadtratsmitglieder

Die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister und die Stadtratsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Stadtratsmitglieder gewählt.

Der Stadtrat der Stadt Haßfurt hat 24 Mitglieder. 

Informationen zur Bundestagswahl

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre gewählt.

Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl

Der Bayerische Landtag und die Bezirkstage werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Informationen zu Volksbegehren und Volksentscheid

Volksentscheid und Volksbegehren sind Instrumente der direkten Demokratie.

Informationen zur Europawahl

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in jedem Mitgliedsstaat gewählt.

Ansprechpartner

Robert Barth
Stadt Haßfurt
Leitung Wahlamt
Marktplatz 1
97437 Haßfurt

Telefon: 09521 688-145
Telefax: 09521 688-284
E-Mail: wahl@hassfurt.de

Rainer Mühlfeld
Stadt Haßfurt
Vertretung
Marktplatz 1
97437 Haßfurt

Telefon: 09521 688-103
Telefax: 09521 688-284
E-Mail  wahl@hassfurt.de

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